NiSV freie Geräte
NiSV freie Geräte
Mit den heutigen Technologien und Kosmetikgeräten kann man viele kosmetische Behandlungen durchführen. Bei uns gibt es eine große Auswahl an Geräten von namhaften Herstellern für verschiedene Einsatzbereiche. Dabei ist zwischen NiSV freien Geräten sowie nicht NiSV freien Geräten zu unterscheiden.
Was bedeutet NiSV?
Die Abkürzung NiSV steht für die „Verordnung zum Schutz gegen die nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen“.
Seit dem 01.01.2022 müssen KosmetikerInnen einen absolvierten Fachkundenachweis durch eine spezielle Schulung nachweisen können. Diese Schulung ist jedoch nur für bestimmte Geräte notwendig. Für Geräte wie z.B. Lasergeräte, Ultraschallgeräte sowie Hochfrequenzgeräte + weitere benötigt man diesen Nachweis.
Es gibt jedoch auch eine Menge Geräte, für die man keinen Nachweis braucht. Das heißt, bei NiSV freien Geräten handelt es sich um Kosmetikgeräte, die nicht der NiSV unterliegen.
Unsere NiSV freien Geräte haben viele Anwendungsfelder und können bei folgenden kosmetischen Makeln eingesetzt werden: Beim Mildern von Falten, dem Aufhellen von Pigmentstörungen sowie dem Verkleinern von Poren. Narben sowie das Hautbild können verfeinert werden. Auch Dehnungsstreifen kann man optisch aufhellen.
Welche Geräte sind NiSV frei?
Zu den NiSV freien Geräten gehören: Micro Needling Geräte, Bürstenschleifgeräte, Mikrodermabrasionsgeräte, Vakuum- und Spraygeräte, Kälte- und Wärmehammer, Multifunktionstürme, Thermotherapiegeräte und Pressotherapie Geräte.